Aufgaben

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde nach außen, entscheidet über die Gemeindearbeit, verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und ist verantwortlich für das Personal. Der Kirchenvorstand trägt also eine Menge Verantwortung – dabei arbeiten seine Mitglieder alle (mit Ausnahme von Pfarrerin und Pfarrer) ehrenamtlich! Dazu treffen sie sich einmal im Monat zu einer Sitzung. Die Sitzungen des Kirchenvorstands sind in der Regel öffentlich.

Der Kirchenvorstand wird von der Gemeinde für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Größe des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Zahl der Gemeindeglieder. In Auerbach hat der Kirchenvorstand sechs gewählte und zwei berufene stimmberechtigte Mitglieder.